Komposite und Keramiken tragen sozusagen als unsichtbarer Zahnersatz dazu bei, ästhetische Mängel an Zähnen und Zahnfleisch zu beheben. Die beiden zahnfarbenen Dentalwerkstoffe kommen nicht nur zum Einsatz, um verloren gegangene Zahnsubstanz oder ganze Zähne zu ersetzen. Sie sind auch geeignet, um zum Beispiel schmale Zähne zu verbreitern, abgebrochene Zahnkanten wiederherzustellen oder Schmelzverfärbungen verschwinden zu lassen.
Rein ästhetische Behandlungen sind zuweilen durchaus medizinisch angezeigt, wenn eine Fehlstellung so ausgeprägt ist, dass der betreffende Mensch psychisch darunter leidet. Die Abgrenzung zur kosmetischen Zahnheilkunde ist fließend. Kosmetische Maßnahmen sind jedoch medizinisch nicht erforderlich und keine Leistung der Krankenversicherungen.